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Vorstufenausbau/Endstufenausbau
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.bau)
    

Die Erschließung eines Wohngebietes wird in zwei Abschnitte aufgeteilt: Vorstufenausbau und Endstufenausbau:

Zum Vorstufenausbau gehören z.B. Baustraßen, Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Straßenbeleuchtung sowie die Verlegung der Versorungsleitungen durch die Versorgungsunternehmen.

Der Endstufenausbau beinhaltet dann die Fertigestellung der Straßen, Errichtung von Spielplätzen, Parkflächen etc.

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