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Die vorgerichtlichen Kosten sind die Kosten, die vor Rechtshängigkeit eines Gerichtsverahrens für die Rechtsverfolgung enststehen. Das sind insbesondere Anwaltskosten und Gutachterkosten. Vorgerichtliche Kosten sind nur erstattungsfähig wenn dafür eine materiellrechtliche Anspruchsgrundlage gegeben ist. Eine Festsetzung im Gerichtsverfahren ist nicht möglich.
Beispiel: A leiht B Geld, die Rückzahlung ist nach drei Monaten fällig. Nach Ablauf der drei Monate Zahl B nicht. A mahnt zunächst selbst ab und übergibt dann die Sache seinem Anwalt der nach erfolglosem Anschreiben Klage erhebt, die B verliert. Vorgerichtlich sind die Kosten für das erfolglose Anschreiben. Ein Ersattunganspruch kann hier materiellrechtlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
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