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vollstreckbare Ausfertigung
(recht.zivil.formell.vollstreckung)
    

Von einer vollstreckbaren Ausfertigung spricht man bei einem mit einer Vollstreckungsklausel versehenen Titel (§ 724 ZPO)

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Auf diesen Artikel verweisen: Zwangsvollstreckung, Voraussetzungen Werbung: