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Vollgeld
(recht.wirtschaft)
    

Mit Vollgeld, wird im Gegensatz zum Giralgeld, ein Geldsystem bezeichnet, bei dem die Möglichkeit zu Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken nicht gegeben ist. Damit soll ein durch die Zentralbank unkontrolliertes Geldmengenwachstum vermieten werden.

Eine Kreditvergabe ist im Vollgeldsystem nur möglich, wenn die Geschäftsbank einen Kredit der Zentralbank erhält,Geld am Kapitalmarkt für die Kreditvergabe einwirbt oder auf Termineinlagen von Kunden zurückgreifen kann. Eine Kreditvergabe durch Giralgeldschöpfung ist nicht möglich.

Beispiel: Anton hat bei der DBank ein Girokonto über 1.500,- Euro. Dieses Geld hat er zuvor bar eingezahlt. Wenn die DBank dem Bernd einen Kredit geben will, kann sie nicht auf diese 1.500,- zurückgreifen, sie hält das Geld nur treuhänderisch. D.h. um dem B einen Kredit zu geben, muss sie bei A dafür werben, dass er bei Ihr ein Terminkonto eröffnet und ihr die 1.500,- € für 10 Jahre verzinst überläßt. Wenn A dieses Angebot annimmt, kann die DBank die 1.500,- vom Girokonto des A auf das Konto des B umbuchen. Die Geldmenge ist damit konstant geblieben.

Zum Vergleich siehe die Beispiel 2 und 3 unter Giralgeldschöpfung.

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