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Volksgerichtshof
(recht.geschichte)
    

Mit Volksgerichtshof wird ein von der nationalsozialistischen Diktatur mit Gesetz vom 24. April 1934 errichtetes Gericht bezeichnet, das zur Aburteilung von Hochverrat, Landesverrat, Angriffe auf den Reichspräsidenten (Hitler), besonders schwere Wehrmittelbeschädigung, Mord und Mordversuch an Mitgliedern des Reichs- bzw. einer Landesregierung zuständig war.

Der Volksgerichtshof diente dem Regime als Revolutionstribunal zur Verfolgung von Regimegegnern und anderen Missliebigen. Er wurde damit zum Symbol für die Willkürjustiz der nationalsozialistischen Diktatur.

Präsidenten:

Der Volksgerichtshof hat unter Freisler auch die Urteile gegen die Weiße Rose gesprochen. Hier der Text des Urteils gegen die weiße Rose.

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Auf diesen Artikel verweisen: Jorns, Paul * Unrechtsurteil Werbung: