slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
volenti non fit injuria
(recht.allgemein.latein und recht.straf.at)
    

Mit volenti non fit injuria (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass dem Freiwilligen kein Unrecht geschieht. Im Strafrecht schlägt sich dieser Grundsatz in der rechtfertigenden Einwilligung nieder.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: