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Völkerbund
(recht.geschichte.20)
    

Völkerrechtlicher Zusammenschluss von insgesamt 63 Staaten nach dem 1. Weltkrieg im Jahr 1919. Der Völkerbund diente der Sicherung des Weltfriedens. Mit Ausbruch des 2. Weltkrieges 1939 stellte er seine Arbeit ein.

1946 wurden als Nachfolgeorganisation die Vereinten Nationen (UN) gegründet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wilson, Woodrow * Ständiger Internationaler Gerichtshof Werbung: