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Artikel Diskussion (1)
vis compulsiva
(recht.allgemein und recht.zivil.materiell.at)
    

Mit vis compulsiva (lat.) wird die mittelbare Gewalt bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das Opfer durch Drohung oder Nötigung zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: vis absoluta * Rechtslatein Werbung: