slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (1)
Vetorecht/Veto/Vetomacht
(recht.allgemein)
    

Mit Vetorecht wird ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse eines Kollegialorgans bezeichnet. Der Einspruch selbst wird als Veto bezeichnet.

Als Vetomacht wird ein Staat bezeichnet, dessen Regierung im UN-Sicherheitsrat gegen die Beschlüsse des Sicherheitsrates ein Vetorecht zusteht. Dass sind alle Staaten die ständige Mitglieder des Rates sind.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Sicherheitsrat der UN Werbung: