Dies sind die Grundsätze die das deutsche Verwaltungsrecht bestimmen. Die Herkunft dieser Grundsätze ist unterschiedlich, zum Teil handelt es sich um Gesetze, zum Teil um Rechtsfortbildung und Gewohnheitsrecht (Mauer, § 4 IV).
Auf diesen Artikel verweisen: Verhältnismäßigkeit/Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verwaltungsrecht