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Verwaltungsaufsicht bei der Ausführung von Bundesgesetzen
(recht.oeffentlich.staat)
    

Bei der Bundesaufsichtsverwaltung übt der Bund nur eine Rechtsaufsicht aus (Art. 84 Abs. 3 GG), während der bei der Bundesauftragsverwaltung die Fach- und Rechtsaufsicht ausübt (Art. 85 Abs. 4 GG).

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