slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Versorgerehe
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Versorgerehe wird das überkommene Modell einer Ehe bezeichnet, in der der Mann der Versorger ist und die Frau sich - unter Aufgabe ihres Beruf - um Kinder und Haushalt kümmert.

War die Versorgerehe früher eine Garantie für lebenslangen Unterhalt auch nach der Scheidung, so führt sie heute nach Auslaufen der Unterhaltsansprüche - oft in die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Dass kann durch entgegenwirkende Vereinbarungen im Ehevertrag kompensiert werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: