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Verschuldensfähigkeit
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Verschuldensfähigkeit wird die Fähigkeit einer Person bezeichnet, für ihre schuldhaften Pflichtverletzungen einstehen zu können. Die Verschuldensfähigkeit fehlt z.B. bei Minderjährigen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Handlungsfähigkeit, Zivilrecht Werbung: