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Versailler Vertrag
(recht.geschichte.20.3)
    

Mit Versailler Vertrag wird der zwischen den alliierten Siegermächten des 1. Weltkriegs und dem deutschen Reich geschlossene Friedensvertrag bezeichnet.

Im Versailler Vertrag war unter anderem geregelt:

  • die Reparationszahlungen von 135 Milliarden Goldmark
  • Gebietsverluste von ca. 20 % (Elsaß-Lothringen, Westpreußen, Posten)
  • Verlust aller Kolonien (Togo, Namibia, Tansania, Burundi, Ruanda, Kamerun, Kiautschou, Neukamerung)
  • Beschränkung 100.000 Soldaten und 4.000 Offiziere

Mit dem Dawes-Plan wurden die monatlichen Ratenzahlungen auf die Reparationszahlungen an die schlechte wirtschaftliche Lage Deutschlands angepasst.

Deutschland hatte nur wenige Möglichkeiten auf den Vertragsinhalt Einfluss zu nehmen. Entsprechend wurden die Vertragsbedingungen von der deutschen Bevölkerung überwiegend als zur hart empfunden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Ossietzky, Carl von * Reparationen Werbung: