Im Zivilrecht wird mit Vermögen die Gesamtheit aller Rechte, Forderungen und geldwerten Rechtsverhältnisse einer Person bezeichnet. Im Erbrecht zählen auch die Schulden (Nachlaßverbindlichkeiten) dazu.
Im Strafrecht wird mit Vermögen die Summe der wirtschaftlichen Güter und Rechte nach Abzug der
Verbindlichkeiten bezeichnet, die einer Person zustehen (BGHSt
16, 220).
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