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Vermögen
(recht.zivil. und recht.straf.bt.263)
    

Inhalt
             1. Zivilrecht
             2. Strafrecht

1. Zivilrecht

Im Zivilrecht wird mit Vermögen die Gesamtheit aller Rechte, Forderungen und geldwerten Rechtsverhältnisse einer Person bezeichnet. Im Erbrecht zählen auch die Schulden (Nachlaßverbindlichkeiten) dazu.

2. Strafrecht

Im Strafrecht wird mit Vermögen die Summe der wirtschaftlichen Güter und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten bezeichnet, die einer Person zustehen (BGHSt 16, 220).

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