Der Vermittlungsausschuss als gemeinsame Einrichtung von Bundestag und Bundesrat ist ein Verfassungsorgan. Er besteht aus einer gleichen Anzahl von Vertretern aus Bundestag und Bundesrat. Die Vertreter des Bundesrats sind hier an Weisungen nicht gebunden. Bundestagsmitglieder sind nie, d.h. auch hier nicht, an Weisungen
gebunden. Es gilt der Grundsatz der Diskontinuität.
Seine Aufgabe ist die Vermittlung zwischen Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nach Art. 77
GG. Er soll helfen Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesvorhaben zu beseitigen.
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