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Gemäß § 170 StGB macht sich wegen eines Vergehens strafbar, wer seinen Unterhaltspflichten trotz Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.
- gesetzliche Unterhaltspflicht
- Verletzung durch Nichtzahlung
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
- Gefährdung des Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten oder wenn ein anderer einspringt und Gefährdung abwendet
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