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Verletzung der Unterhaltspflicht
(recht.straf.bt.170)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Gemäß § 170 StGB macht sich wegen eines Vergehens strafbar, wer seinen Unterhaltspflichten trotz Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.

1. Voraussetzungen

  1. gesetzliche Unterhaltspflicht
  2. Verletzung durch Nichtzahlung
  3. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
  4. Gefährdung des Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten oder wenn ein anderer einspringt und Gefährdung abwendet

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Auf diesen Artikel verweisen: § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht Werbung: