slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verletzung der Unterhaltspflicht
(recht.straf.bt.170)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Gemäß § 170 StGB macht sich wegen eines Vergehens strafbar, wer seinen Unterhaltspflichten trotz Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.

1. Voraussetzungen

  1. gesetzliche Unterhaltspflicht
  2. Verletzung durch Nichtzahlung
  3. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
  4. Gefährdung des Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten oder wenn ein anderer einspringt und Gefährdung abwendet

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht Werbung: