slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Verkehrsübliche Sorgfalt
(recht.)
    

Mit verkehrsüblicher Sorgfalt wird die Sorgfalt bezeichnet, die Angehörige des betroffenen Verkehrskreises für gewöhnlich beachten. Weicht die verkehrsübliche Sorgfalt von der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ab, kann der Einzelne sich nicht darauf berufen. Er muss sich trotzdem an der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt messen lassen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: