Mit Verbraucherschutz werden Bestrebungen zum Schutz des Endkunden vor Gefahren bezeichnet die aus dem oder bei dem Erwerb von Gütern entstehen können.
Das Verbraucherschutzrecht ist sowohl zivilrechtlich (im BGB) als auch öffentlichrechtlich geregelt.
Wesentliche Vorgaben kommen aus dem Gesetzgebung der europäischen Union.
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