Rechtsanwalt 15.7.2013
Bernd Kröger
Gerichtsweg 3
60486 Frankfurt/Main
An das
Amtsgericht Buxtehude
- Familiengericht -
Hinterm Deich 46
33044 Buxtehude
der Eva Moormann wohnhaft Erpelweg 15a, 34333 Torndorf (Antragstellerin)
Verfahrensbeteiligte:
Heidemarie Moormann, wohnhaft Erpelweg 15a, 34333 Torndorf (Kind), gesetzlich vertreten durch einen zu bestellenden Ergänzungspfleger
Walter Wahr, wohnhaft zum Tiefen Loch 37, 34333 Hahnheide (Beteiligter zu 2)
Namens und mit Vollmacht der Antragstellerin beantragen, wir dieser unter Beiordnung ders Unterzeichnes Verfahrenskostenhilfe für den nachfolgenden Antrag zu gewähren.
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist beigefügt.
Nach erfolgter Verfahrenskostenhilfegwährung beantragen wir,
festzustellen, dass Walter Wahr, geb. am 8.10.1985 wohnhaft zum Tiefen Loch 37, 34333 Hahnheide nicht der Vater von Heidemarie Moorman, geb. am 15.10.2011 wohnhaft Erpelweg 15a, 34333 Torndorf ist.
Begründung:
Für das Kind Heidemarie Moormann bitten wir das Gericht einen Ergänzungspfleger zu bestellen, da sowohl die Antragstellerin als auch der sorgeberechtigte Beteiligte zu 2) gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB i. V. m. § 1795 Abs. 1 BGB (analog) an der Vertretung gehindert sind.
Die Antragstellerin und der Beteiligte zu 2) waren vom 09.09.2009 bis 20.1.2012 verheiratet. Heidemarie wurde von der Antragstellerin am 15.10.2011 geboren. Der gesetzliche Empfängniszeitraum liegt zwischen dem 19.12.2010 und dem 17.04.2011.
Seit 11.11.2010 lebten die Antragstellerin und der Beteiligte zu 2) getrennt. Der Beteiligte zu 2) ist an diesem Tag aus der gemeinsamen Wohnung an seine jetzige Adresse ausgezogen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Antragstellerin und der Beteiligte zu 2) auch nicht mehr miteinander sexuell verkehrt.
Beweis: Anhörung der Beteiligten
Daher kann der Beteiligte zu 2) nicht der Vater von Heidemarie sein.
Beweis: einzuholendes medizinisches Abstammungsgutachten
Bernd Kröger, Rechtsanwalt