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Vadium
(recht.zivil.materiell)
    

Mit Vadium (mlat.) wird bei öffentlichen Ausschreibung eine Sichehreitsleistung der Bieter bezeichnet, die den Auftraggeber vor einem Rücktritt in der Zuschlagsfrist absichert. D.h. tritt ein Bieter innerhalb der Zuschlagsfrist zurück verfällt das Vadium zugunsten des Auftraggebers.

Im Rahmen der Zwangsversteigerung wird auch die Sicherheitsleistung als Vadium bezeichnet.

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