Mit Urlaubsentgelt wird das während der Zeit des Urlaubs gemäß Gesetz fortzuzahlende Entgelt bezeichnet. Es ersetzt das sonst für die Arbeitsleitungs zu zahlende Entgelt. Damit ist es von dem freilig geleisteten Urlaubsgeld zu unterscheiden, dass unabhängig vom Urlaub zusätzlich zum Entgelt gezahlt wird und vom Urlaubsabgeltungsanspruch der entsteht, wenn Urlaub wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.
Das Urlaubsentgelt wird gemäß § 11 BUrlG aus den letzten drei Bruttomonatsgehältern berechnet. Es ergibt sich bei einer Fünftagewoche folgende Rechnung:
(Bruttomonatsgehalt * 3 / 13 Wochen / 5 Tage) * Urlaubstage.
Werbung:
|