slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Unterhaltsvergleich
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Unterhaltsvergleich wird ein gerichtlicher Vergleich bezeichnet mit dem Unterhaltsansprüche festgelegt werden. Ein entsprechender Vergleich für den nachehelichen Unterhalt ist aber gemäß § 1585c BGB wirksam nur in Ehesachen möglich. D.h. im Trennungsunterhaltsverfahren kann eine wirksame Regelung nur über Trennungsunterhalt getroffen werden. Der nacheheliche Unterhaltspflicht kann in diesem Stadium nur mit notarieller Beurkundung geregelt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: