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unechte Urkunde herstellt/echte Urkunde verfälschen
(recht.straf.bt.267)
    

Inhalt
             1. unechte Urkunde herstellen
             2. echte Urkunde verfälschen

1. unechte Urkunde herstellen

  • Ausstellen einer Urkunde
  • Täuschen über die Person des Ausstellers

2. echte Urkunde verfälschen

  • Urkunde mit gedankliche Erklärung eines anderen
  • Veränderung dieser Erklärung (Änderung der Beweisrichtung)

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Auf diesen Artikel verweisen: § 267 Urkundenfälschung * § 267 Urkundenfälschung Werbung: