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unbenannte Zuwendungen, nichteheliche Gemeinschaft
(recht.zivil.materiell.familie.nichtehelich)
    

Gemäß der Rechtsprechung des BGH gibt es auch in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sog. unbenannte Zuwendungen, die nach einem Auseinandergehen der Partner bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden können (BGH NJW 2008, 443).

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