Von einer Umwandlung spricht man im Gesellschaftsrecht, wenn ein Unternehmensträger durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in eine andere Gestalt umgewandelt wird.
Dabei gibt es sowohl die Umwandlung nach § 1 UmwG als auch die Umwandlung auf sonstigem Wege (z.B. durch Ausscheiden aller anderen Gesellschafter aus einer OHG).
Werbung:
|