slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Umgangsvereitelung
(recht.zivil.materiell.schuld.)
    

Man spricht von einer Umgangsvereitelung, wenn der Elternteil in dessen Obhut sich das Kind befindet, den Umgang des Kindes mit anderen Umgangsberechtigten, regelmäßig dem anderen Elternteil, dauerhaft verhindert.

Gerichtliche Anordnung des Umgangs, Zwangsgeld, Umgangspflegschaft, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: