Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Umdeutung
(recht.zivil.materiell.schuld.at.umdeutung)
    

Inhalt
             1. Voraussetzungen

Von Umdeutung spricht man, wenn gemäß § 140 BGB ein nichtiges Rechtsgeschäft, das die niedrigeren Anforderungen eine anderen Rechtsgeschäft erfüllt, behandelt wird, als wäre das andere wirksame Rechtsgeschäft gewollt.

Beispiel: Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer außerordentlich, liegen aber nur Gründe für eine ordentliche Kündigung vor, so kann die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden.

1. Voraussetzungen

  1. Ein Rechtsgeschäft muss nichtig sein. Die Nichtigkeit darf nicht wegen des erstrebten Erfolges bestehen.
  2. Keine Möglichkeit zur Auslegung.
  3. Es müssen alle Voraussetzungen des Rechtsgeschäfts vorliegen in das umgedeutet werden soll.
  4. Das Rechtsgeschäft in das umgedeutet werden soll, darf nicht weitergehende Wirkungen wie das nichtige Rechtsgeschäft haben.
  5. Das umgedeutete Geschäft muss dem mutmaßlichen Parteiwillen entsprechen.

Siehe auch unter Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung * Konversion Werbung: