Mit "ultra vires" wird eine aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammende Lehre bezeichnet, derzufolge die Rechtsfähigkeit von
juristischer Personen auf ihre
jeweiligen Aufgaben und Zwecke beschränkt ist.
Vom BGH in Deutschland für juristische Personen des öffentlichen Rechtes
anerkannt (BGHZ 20, 119).
Von einem Ultra-vires-Akt wird demzufolge gesprochen, wenn eine getroffene Entscheidung außerhalb der Kompetenzen der entscheidenden Stelle liegt. Dies wurde z.B. für die Mangold-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vertreten, aber vom Bundesverfassungsgericht verneint.
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