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Ulpian
(recht.geschichte.2 und recht.geschichte.3 und recht.geschichte.person)
    

Römischer Jurist der von 170 bis 223 n.Chr. lebte. Auf Ulpian geht die Interessentheorie zur Abgrenzung zwischem privatem und öffentlichem Recht zurück.

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Auf diesen Artikel verweisen: Öffentliches Recht * römische Juristen * honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere Werbung: