Römischer Jurist der von 170 bis 223 n.Chr. lebte. Auf Ulpian geht die Interessentheorie zur Abgrenzung zwischem privatem und öffentlichem Recht zurück.
Auf diesen Artikel verweisen: Öffentliches Recht * römische Juristen * honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere