Mit Ulbricht-Doktrin wird eine außenpolitische Haltung der DDR von 1967 bezeichnet, gemäß der Mitglieder des Warschauer Paktes ihre Beziehungen zur Bundesrepublik solange nicht normalisieren durften, bis die Bundesrepublik normale Beziehungen zur DDR aufgenommen hatte.
Die Ulbricht-Doktrin war eine Antwort auf die Bemühungen der Bundesrepublik, trotz Aufrechterhaltung ihres Alleinvertretungsanspruches eine aktive Ostpolitik zu betreiben, was sich zunächst in der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zu Rumänien anfang des Jahres 1967 äußerte.
Siehe dazu Schöllgen, Außenpolitik, S. 88.
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