Trustcenter wird eine Zertifizierungsstelle genannt, die die Zuordnung von öffentlichen
Signaturschlüsseln zu einer natürlichen Person bescheinigt.
Damit sie eine Zertifizierungsstelle im Sinne von § 2 Abs. 3 2 SigG ist, ist
eine Genehmigung der RegTP notwendig.
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