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Truckverbot
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Truckverbot bezeichnet man das in der GewO geregelte Verbot, Arbeitnehmer mit Waren aus der eigene Produktion zu entlohnen.

Damit soll verhindert werden, dass den Arbeitnehmern das Absatzrisiko für die Waren aufgebürdet wird.

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