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Die Treppenhausreinigung kann dem Mieter im Mietvertrag übertragen werden. Der Verstoß gegen die Pflicht das Treppenhaus zu reinigen, ist grundsätzlich nicht geeignet eine Kündigung des Mietvertrages zu rechtfertigen. Dies ist ausnahmsweise nur bei groben Verstößen gegen die Reinigungspflicht zulässig (AG Wiesbaden v. 1.7.1999 Az. 91 C 2213/99-19).
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