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Mit Zustimmungsgesetz (= Vertragsgesetz = Ratifikatonsgesetz) wird ein Gesetz bezeichnet, mit dem Bundestag und Bundesrat gemäß Art. 59 GG einem völkerrechtlichen Vertrag zustimmen. Mit Transformationsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, mit dem die Regeln des Vertrages soweit notwendig in nationales Recht umgesetzt werden. Zustimmung und Transformation können in einem Gesetz zusammengefasst werden.
Beispiel (fiktiv): Österreich, Schweiz und Deutschland schliessen einen völkerrechtlichen Vertrag über die militärische Nichtnutzung des Bodensees. In Deutschland muss der Bundestag diesem Vertrag durch Gesetz zustimmen (Zustimmungsgesetz) und die vereinbarte Nichtnutzung durch Gesetz beschliessen (Transformationgesetz).
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