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Deutscher Jurist. Thorbeck war Vorsitzender des Standgerichts, das in den Konzentrationslager Sachsenhausen und Flossenbürg u.a. gegen Dohnany, Dr. Sack, Canaris, Oster, Gehre und Bonhoeffer die Todesurteile aussprach.
Thorbeck wurde am 25.5.1956 vom BGH von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Er habe auf der damaligen Gesetzesgrundlage die sich gegen den NS-Staat auflehnenden Widerstandskämpfer zum Tode verurteilen dürfen.
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