Mit TDG wird das Gesetz bezeichnet, das einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die
verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und
Kommunikationsdienste schaffen soll (§ 1 TDG).
Es sieht zu diesem Zweck z.B. in § 6
Informationspflichten für Diensteanbieter vor.
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