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Teilflächenvermächtnis
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Wendet ein Erblasser einem Dritte den Teil eines noch ungeteilten Grundstücks im Wege des Vermächtnisses, spricht man von einem Teilflächenvermächtnis.

Zu beachten ist:

  1. Regelung von Wertersatz im Falle einer tatsächlichen/rechtlichen Unteilbarkeit
  2. Ob Übernahme von Belastungen gewollt ist

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