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Tausch/Tauschvertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.tausch)
    

Eines der im BGB normierten Schuldverhältnisse. Beim Tausch werden Güter gegen Güter anstatt Güter gegen Geld gegeben. Es stehen sich als jeweilige Schuld zwei Warenforderungen gegenüber. Die Vorschriften über den Kaufvertrag sind entsprechend anwendbar, § 480 BGB.

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