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Täuschung
(recht.straf.bt.263)
    

Inhalt
             1. Strafrecht

1. Strafrecht

Eine Täuschung ist ein zur Irreführung bestimmtes Verhalten, daß auf die Vorstellung ein anderen einwirkt. Z.B. wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen. Es genügt auch, wenn durch das Verhalten ein bereits bestehender Irrtum aufrecht erhalten wird.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 263 StGB Betrug * Betrug * § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten Werbung: