|
Vom Täter hinter dem Täter spricht man, wenn trotz eines voll verantwortlich handelnden Vorsatztäters der Hintermann ausnahmsweise als mittelbarer Täter betrachtet wird. Eine solche Ausnahme wird nur in sehr wenigen Fällen angenommen, wie z.B. bei einer überlegenen Organisationsherrschaft (wie im NS-Staat oder der DDR), die es ermöglichte, dass der mittelbare Täter kraft des straff organisierten Machtapparates die unmittelbaren Täter steuern konnte.
Auch im Fall des vermeidbaren Verbotsirrtum kommt eine mittelbare Täterschaft dessen in Betracht, der diesen Irrtum hervorgerufen hat. So z.B. im Katzenkoenigfall.
Werbung:
| |