Der Begriff "Supergrundrecht Sicherheit" wurde in der Debatte um die Überwachung des Internets von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zur Rechtfertigung der Beschränkung von Freiheitsrechten erfunden.
Das Grundgesetz (GG) kennt weder Supergrundrechte noch ein explizites Grundrecht auf Sicherheit. Vielmehr bewegt sich die verfassungsrechtliche Diskussion zwischen einem sich aus Art. 2 Abs. 2 GG mittelbar ergebenden Staatsauftrag zum Schutz des Lebens seiner Bürger und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz ohne dass sich daraus ein Vorrang für den Schutzauftrag ableiten läßt. Vielmehr ist hier im Wege der praktischen Konkordanz im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen.
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