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Strengbeweis, ZPO
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Strengbeweis wird der an die Förmlichkeiten des Beweisverfahrens und die gesetzlichen Beweismittel gebundene Beweis bezeichnet. Der Beweis ist geführt, wenn er zur vollen Überzeugung des Gerichts von der bewiesenen Tatsache führt. Der Gegenbegriff ist der Freibeweis.

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