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Diskussion (2)
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27.12.09&Angestellt &Die Streikbruchprämie ist wird beim Gegenteil gezahlt, wenn ein Arbeitswilliger den Streik nicht mitmachen woll - und zwar vom Arbeitgeber. Das kann man nicht \"synonym\" nennen.
Ob die Streikbruchprämie ebenfalls nicht versteuert wird. ist mir nicht bekannt. 31.12.09&info &Zutreffend ist, dass Streikbruchprämie und Streikgeld zwei unterschiedliche Gegenstände bezeichnen. Trotzdem ist es möglich, dass das der eine Begriff für beide Gegenstände synonym verwandt wird.