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Mit Streikbruchprämie wird eine Geldzahlung des Arbeitgebers während eines Arbeitskampfes an Arbeitswillige bezeichnet. Die Streikbruchprämie ist als Arbeitskampfmittel wohl zulässig, muß aber
vor Arbeitsaufnahme angekündigt werden, da sie sonst gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstößt.
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