16.04.16 kravder : | Gesetze oder Recht der Stärkeren ?
Folgen der Strafverfolgung. Wer bestimmt die Gesetze in Deutschland ?
Welche Rechtsnormen rechtfertigten nachstehende Verhältnisse ?
Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass eine privatrechtlich b e f r i s t e t e Aushilfskraft der Bundes-Verfolgungs- Behörde Arbeitsamt Plauen gegen seine eigenen zwangsläufig zukünftigen Arbeitgeber als Strafrechtsermittler und Prüfungsleiter in Sachen Abgaben und Steuern ermitteln muss und daraus folgend, aus diesen hoheitsrechtlichen Aufgabenzuweisungen, nachweislich sein persönliches freiheitliches Fortkommen auf Dauer ruiniert wird?
Warum besteht für die Leiterin Lutz und den Kowielsky die Pflicht diese Ermittlungsaufgaben und hoheitsrechtlichen Tätigkeiten im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis den künftigen Arbeitgebern zu offenbaren und wie nachgewiesen, somit die Einstellungschancen bzw. Arbeitsaufnahmen zu vereiteln?
Warum dürfen nach Aussage des Deutschen Bundestages hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt werden und warum gibt es hierbei keine arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht?
Kann man denn außerhalb einer im Grundgesetz bestimmten Funktion vorbehaltenen Rechtsverhältnisses mit dem Verweis auf das Bestehen eines elastischen Regel-Ausnahme-Verhältnisses zu hoheitsrechtlichen, den staatsanwaltlich gleichgestellten Ermittlungshandlungen, ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?
Im voraus besten Dank für Ihre Antworten
nixheit@gmail.com
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