Von Strafvereitelung spricht man, wenn jemand vereitelt, dass ein anderer gemäß dem Strafgesetz bestraft wird, oder dass eine verhängte Strafe vollstreckt wird. Strafvereitelung ist gemäß § 258 StGB ein Vergehen. Früher wurde die Strafvereitelung mit "persönlicher Begünstigung" in Abgrenzung zur "sachlichen Begünstigung" bezeichnet.
Gemäß § 258 Abs. 6 StGB bleibt die Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen straffrei.
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