Mit Straftheorien bezeichnet man die Theorien, die sich mit der Frage nach dem Warum des Bestrafens und damit des Strafrechts beschäftigen.
Die absoluten Straftheorien sehen den Strafgrund in der Wiederherstellung des sozialen Rechtsfriedens. Die jüngeren relativen Straftheorien begründen die Strafe mit ihrer Wirkung auf die Gesellschaft.
Hinsichtlich der angestrebten Wirkung unterscheidet man bei relativen Straftheorien zwischen der Spezialprävention und der Generalprävention. In beiden Fällen kann man jeweils wieder zwischen einer negativen und einer positiven Wirkung unterscheiden.
Die Negative Spezialprävention zielt darauf ab, den konkreten Täter mittels Strafe von weiteren Straftaten abzuhalten. Die negative Generalprävention versucht dagegen durch Strafen potentielle Täter von der Begehung von Straftaten abzuschrecken.
Bei der positiven Spezialprävention geht es um die Resozialisierung des Täters. Die positive Generalprävention sieht den Grund des Strafrecht in seiner Wirkung auf die Gesellschaft durch die Stützung normgerechten und die Bestrafung normverletzenden Verhaltens. Hiermit sollen soziale Wertvorstellungen reproduziert und die vorherrschenden Wertvorstellungen symbolisch bestätigt werden. Daraus folgt, dass das Strafrecht dort sinnlos wird, wo es von den vorherrschenden Wertvorstellungen abweicht (siehe dazu auch unter Ethik).
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